Es werden alle Mitglieder des RC Blauweiss gebeten, das Fahrtenreglement zum verspäteten Saisonstart noch einmal gründlich zu studieren. Insbesondere der Abschnitt 3. Fahrordnung sollte von allen Rudernden konsultiert und das Wissen dazu aufgefrischt werden.
- Es fällt immer wieder auf, dass die Fahrtordnung auf dem Wasser nicht konsequent eingehalten wird.
- Ab sofort wird entsprechend des Reglements jede Ausfahrt VOR dem Wassern ins Fahrtenbuch eingetragen. Auch bei den offenen Trainings.
Hier kann das Fahrtenreglement nachgelesen werden: https://www.rcblauweiss.ch/club/mitglieder-seite.html oder direkt in diesem PDF.
Gleiches gilt für die Regeln der Hausordnung. Auch diese bitte in Erinnerung rufen.
Im Falle eines Schadens gilt der Prozess zur Schadensmeldung an die Email
schadensmeldung@rcblauweiss.ch. Bitte dieses Vorgehen unter auf der Homepage nochmals nachlesen: https://www.rcblauweiss.ch/club/mitglieder-seite/schadensmeldung.html