Die Terminsuche mit den Nachbarclubs zur Analyse des Unfalls und zur Abstimmung der Fahrtenreglemente der drei Clubs läuft. Es dauert aber noch etwas, bis dieser Prozess abgeschlossen ist. Gemeinsam mit der Präsidentin wurde daher beschlossen, das Nachtrudern vorübergehend wieder freizugeben. Die bekannten Auflagen (gesteuerte Gig-Boote, helle Lichter an Bug und Heck) sind einzuhalten. Bei Nachtausfahrten bestehen wir zusätzlich auf das TRAGEN (nicht nur Mitführen) von Schwimmwesten.
Die Nachtrudernden sind daran erinnert, sich der besonderen Gefahren im kalten Wasser und bei Dunkelheit nochmals vor Augen zu führen (Lektüre-Empfehlung). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Steuer- bzw. auch Bugmann bei potenziellen Schäden haftungs- und bei Personenschäden ggf. auch strafrechtlich voll verantwortlich gemacht werden können.
Der Vorstand behält sich je nach Ergebnis der Unfallanalyse auch eine Anpassung der Clubreglemente sowie jederzeit mögliche Änderungen oder einen erneuten Stopp vor.